Die Neuverblisterung von Arzneimitteln ist eine spezielle Serviceleistung der Apotheke Ebelsberg. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Rezeptgebühren. Die Apotheke verlangt pro Patienten, pro Woche, pro Blisterschlauch den Gegenwert der Rezeptgebühr. Kosten bezüglich der Neuverblisterung bzw. Kosten für den Blisterschlauch sind auch im Fall einer Rezeptgebührenbefreiung zu zahlen. Bisweilen sind uns keine Förderungen bezüglich Verblisterung bekannt.